Downloads der ZEAG Energie AG

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß S 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Die ZEAG Energie AG wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach S 48 Abs. I EStG befreit ist.

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (S 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG)

Hiermit wird zur Vorlage bei dem leistenden Unternehmer bzw. unternehmerischen Leistungsempfänger bescheinigt, dass ZEAG Energie AG Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität im Sinne von S 3g Abs. I IJStG ist und unter der Steuernummer 65200/99604 unter umsatzsteuer-ldentifikationsnummer DE145763543 registriert ist. Diese Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf des: 08.06.2025.

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