Energieaudit:
Die neue Gesetzeslage im Blick

Die Bundesregierung hat die Energieeffizienz bereits 2014 zur zweiten Säule der Energiewende erklärt. Um die Klimaziele zu erreichen, möchte sie nun die Energienutzung für Unternehmen noch transparenter gestalten und damit weitere Einspar­potenziale sichtbar machen.

Mit dem neuen Energie­dienstleistungs­gesetz (EDL-G) verpflichtet die Bundesregierung alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen, also sogenannte Nicht-KMU, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Erstmals bis 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre.

Als Nicht-KMU zählt ein Unternehmen, wenn es mehr als 250 Mitarbeiter hat oder einen Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro erzielt sowie eine Jahres­bilanz­summe von mehr als 43 Mio. Euro erwirtschaftet. Verbundene Unternehmen und Partner­unternehmen werden dabei berücksichtigt, so dass bei vielen Unternehmen die KMU-Schwelle überschritten wird und die Pflicht zur Durchführung des Energieaudits entsteht.

Unternehmen, die ein zertifiziertes Energie­management nach DIN EN ISO 50001 betreiben – oder ein Umwelt­management­system nach EMAS eingeführt haben – sind von der Durchführung befreit. Dies gilt auch für Unternehmen, die sich zur Einführung eines der Systeme bis 5. Dezember 2015 verpflichten und die Einführung bis Ende 2016 vollständig umsetzen.

Das Energieaudit dokumentiert die wesentlichen Energieflüsse im Unternehmen, schafft Transparenz und zeigt Einspar­potenziale auf. Grundlage hierfür liefert die umfangreiche Analyse der Energiedaten, in der mindestens 90 % aller Energie­verbräuche des Unternehmens erfasst werden müssen.

Wir von der ZEAG Energie AG helfen Ihnen, die richtige Lösung zu finden. Wir begleiten Sie bei der Durchführung eines Energieaudits oder der Einführung eines Energie­management­systems – und dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Unsere Leistung auf einen Blick

  • Datenerfassung und Vor-Ort-Begehung der Standorte
  • Auswertung und Visualisierung der Energiedaten inkl. Kennwertbildung
  • Definition und Abstimmung von Energie­effizienz­maßnahmen, inkl. Wirtschaftlichkeits­berechnung
  • Erstellung des Energie­audit­berichts gem. DIN EN 16247 und Präsentation der Ergebnisse
  • optional: Einführung eines Energie­management­systems nach DIN EN ISO 50001

Ihre Vorteile

  • Schnelle und unkomplizierte Erfüllung der Energieaudit-Pflicht
  • Professionelles und systematisiertes Vorgehen bei der Bewertung eines oder mehrerer Standorte
  • Verbesserte Transparenz über Energie­verbräuche, Energie­einsatz und Einfluss­faktoren
  • Bewertung der energetischen Qualität Ihres Unternehmens (Benchmarking)
  • Energie­effizienz­maßnahmen­liste mit Potenzialen zur Reduktion von Energieverbrauch, -kosten und CO2–Emissionen
  • Primärenergie­faktor: 0,52
  • Wenig Ressourcen­bindung für Ihr Unternehmen

Beginnen wir heute mit IHREM QUARTIER der Zukunft

Theresa Joost

Theresa Joost