Unser Entstörungsdienst

Etwas funktioniert nicht wie gewohnt? Keine Sorge. Sobald Ihr Anruf bei uns eingegangen ist, arbeiten wir an einer schnellen Behebung der Störung.

24-h-Strom-Entstörungsdienst 07131 610-800
DaheimInternet-Entstörungsdienst 07131 610-802
Nahwärme-Entstörungsdienst 07131 610-804

Häufig gestellte Fragen

Ob in den Medien, im privaten Umfeld oder im Arbeitsumfeld – die Situation auf den Energiemärkten wird derzeit überall diskutiert.

Viele Kundinnen und Kunden haben dazu Fragen. Deshalb haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur aktuellen Energiemarktsituation zusammengestellt.

 

Vertrag und Tarif

Welchen Tarif nutze ich?

Auf Ihrer Stromrechnung finden Sie Informationen über den von Ihnen genutzten Tarif. Bei Fragen können Sie sich an unser Kundencenter wenden.

Welche Tarife gibt es?

Klicken Sie hier für weitere Details.

Wo finde ich meine Vertragskontonummer?

Die Vertragskontonummer finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Änderungen der Daten können Sie uns bequem über das Online-Kundencenter mitteilen.

Abschlag

Was ist ein Stromabschlag?

Ein Abschlag ist keine Rechnung. Mit dem Abschlag leisten Sie eine kontinuierliche Zahlung zur Begleichung der in der Jahresrechnung am Ende der Abrechnungsperiode ermittelten Energiekosten.

Wie wird die Höhe des Abschlags ermittelt?

Die Höhe des Abschlags richtet sich in der Regel nach Ihrem Vorjahresverbrauch. Wenn dieser nicht bekannt ist, wird er geschätzt. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die auf die Monate zwischen den Jahresrechnungen aufgeteilt wird.

Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhalten Sie eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresrechnung möglich. Ebenso spielen saisonale Faktoren eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.

Weil sich die Höhe des Abschlages an dem zu erwartenden Energieverbrauch orientiert, ist es wichtig, dass Sie uns beim Bestellen Ihres Tarifs angeben, wie viel Strom Sie schätzungsweise in einem Jahr verbrauchen. Orientierung gibt Ihnen Ihre letzte Stromrechnung.
Waren Ihre Abschläge zu hoch, erhalten Sie von uns eine Gutschrift, die wir mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Waren die Abschlagszahlungen für Ihren Verbrauch zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig. Am besten ist es daher, den Abschlag möglichst genau an Ihren tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.

Sie können eine Rechnung nicht zahlen, haben eine Mahnung erhalten oder die Versorgungsunterbrechung wurde angekündigt?

Für Zahlungsprobleme kann es viele Gründe geben. Wir möchten mit Ihnen Lösungen finden, damit es gar nicht erst dazu kommt. Eine Unterbrechung der Energieversorgung ist immer das letzte Mittel des Energielieferanten, wenn Zahlungen ausbleiben. Bis es dazu kommt, muss vorher einiges passieren. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich. Halten Sie dabei bitte Ihre Kundennummer und den aktuellen Zählerstand bereit. Lesen Sie alle Informationen zum Thema Zahlhilfe.

Strompreise

Warum erhöhen sich die Preise bei der ZEAG Energie AG, während andere Anbieter ihre Preise senken?

Wir versuchen immer, Mehrkosten, die z.B. aufgrund höherer Beschaffungspreise und Steuern und Abgaben entstehen, über einen längeren Zeitraum zu verteilen und damit die Preise für unsere Kundinnen und Kunden zu dämpfen. Dadurch konnten wir in der Phase der Höchstpreise ein äußerst attraktiver Anbieter bleiben.

Zudem konnten wir in unserer Rolle als Grundversorger diejenigen Kundinnen und Kunden auffangen, die von dritten Billiganbietern im Stich gelassen wurden. Für diese Kundinnen und Kunden mussten wir sehr kurzfristig - über unsere bereits langfristig beschafften Energiemengen für unsere Bestandskunden hinaus - hochpreisige Energie zukaufen. Die Kosteneffekte daraus wirken sich nun auf die Preisgestaltung aus und führen zunächst zu höheren Endkundenpreisen im Strom.

Andere Anbieter, die aktuell ihre Preise senken, kommen zumeist von einem sehr viel höheren Preisniveau.

Warum steigen die Strompreise?

Wir kaufen Ihre Strommengen längere Zeit im Voraus ein und geben diese Preise verzögert an Sie weiter. In den letzten Jahren sind genau diese Beschaffungskosten stark gestiegen – ein Effekt aus der europaweiten Energiekrise 2022. Hinzu kommt, dass die Netznutzungsentgelte steigen.

Um welchen Betrag erhöht sich der Strompreis? Und ab wann?

In der Grundversorgung steigt der Preis um 5,5 ct/kWh. Den Grundpreis erhöhen wir um 15 €/Jahr. Den individuellen Betrag haben wir jedem Kunden schriftlich mitgeteilt.

Für einen grundversorgten Kunden mit durchschnittlich 2.500 kWh Jahresverbrauch bedeutet das eine Mehrbelastung von ca. 150 € pro Jahr. Die neuen Preise gelten ab dem 01.01.2024.

Warum sollte ich Kunde bei der ZEAG Energie AG bleiben?

Wir sichern die Stromversorgung in guten wie in schlechten Zeiten – das kostet Geld. Trotzdem halten wir die Preise so stabil wie möglich – seit vielen Jahren haben wir hier wenig Schwankungen. Wir bestimmen den Strompreis nicht allein:
Er setzt sich immer aus dem Beschaffungspreis, den Netzentgelten, Umlagen und Steuern zusammen. Bei den Beschaffungspreisen spüren wir jetzt verzögerte Effekte aus der Energiekrise 2022.
Von den Umsätzen, die wir machen, fließt viel in die Region zurück: Wir schaffen hier Arbeitsplätze - bei uns und bei den vielen Partnern aus der Region.

Gibt es einen günstigeren Tarif für mich?

Sie finden hier nach Eingabe Ihres voraussichtlichen Verbrauchs und Ihrer Postleitzahl unsere aktuellen Produktangebote.

Wir können einen günstigeren Tarif anbieten, da wir die Beschaffungskosten mit dem Folgejahr verrechnen und dadurch besser verteilen können. Der Tarif hat eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

An der Strombörse sinken die Preise, warum ziehen die Preise bei der ZEAG Energie an?

Wir versuchen immer, Mehrkosten, die z.B. aufgrund höher Beschaffungspreise und Steuern und Abgaben entstehen, über einen längeren Zeitraum zu verteilen und damit die Preise für unsere Kundinnen und Kunden zu dämpfen. Das bedeutet: wir kaufen frühzeitig Strommengen ein. Die neuen Preise sind ein verzögerter Effekt aus der Energiekrise 2022. Selbstverständlich geben wir auch niedrigere Beschaffungspreise an Sie weiter.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Wie nutze ich dieses?

Selbstverständlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bis zum Wirksamwerden der neuen Preise können Sie Ihren aktuellen Stromvertrag jederzeit kündigen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kündigung dafür bis spätestens 31. Dezember 2023 in Textform bei uns eingegangen sein muss.

Wo finde ich die Preise für die Grundversorgung?

Sie können die Preise in unserem Downloadbereich abrufen.

Muss ich meinen Abschlag ändern? Wie geht das?

Kein Muss, aber eine klare Empfehlung von unserer Seite, um Nachzahlungen zu vermeiden. Ihren Abschlag können Sie selbst bequem im Kundenportal anpassen. Wir empfehlen eine Erhöhung um 15 %.

Ich habe weitere Fragen. Wie kann ich den Kundenservice erreichen?

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende der Seite für eine Kontaktaufnahme. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundencenter@zeag-energie.de.

Strompreisbremse

Was ist die Strompreisbremse?

Seit Monaten ist die Situation an den Energiemärkten angespannt. Durch die deutlich gestiegenen Beschaffungs­kosten für Energie sind die Preise für Strom, Gas und Wärme gestiegen bzw. haben sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Eine Entspannung ist Stand heute noch nicht in Sicht. Der Gesetzgeber hat die Einführung der Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland zu entlasten. Der Gas-/Wärme- und Strompreisdeckel gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Die Gesetze sind vorerst bis Ende 2023 befristet.

Für wen gilt die Strompreisbremse?

Wenn der Strompreis pro kWh über 40 Cent und der Jahresverbrauch unter 30.000 kWh liegt, greift die Strompreisbremse auch für Sie. Das bedeutet, dass Sie für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs dann nur 40 Cent pro kWh bezahlen müssen. Sollten Sie mehr verbrauchen, gelten für Sie andere Regelungen.

Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 und bis Ende 2023.

Wie wird die Strompreisgrenze berechnet?

Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, wenn der Kilowatt­stunden­preis in ihrem Vertrag oberhalb des gedeckelten Preises liegt. Dabei gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh (brutto). Die restlichen 20 % erhalten Sie als Kund*in zu dem mit der ZEAG vertraglich vereinbarten Preis.

So berechnen Sie die Entlastung

Nutzen Sie für die Berechnung Ihrer individuellen Entlastung diesen Rechnern. Dahinter steckt diese Formel:

  • 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse
  • 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 40 ct/kWh (brutto, inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen) + 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse
  • Monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse - monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse = Ihr Entlastungsbetrag pro Monat

Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wird bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.

 

Wie sieht eine Beispielrechnung aus?

Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:

  • Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht jährlich 4.152 kWh Strom, 1/12 davon sind 346 kWh
  • Der Verbrauchspreis für Strom liegt bei 55 ct/kWh
Berechnung Ergebnis
Monatlicher Stromverbrauch = 4.152 kWh : 12 346 kWh
80 % des monatlichen Stromverbrauchs = 346 kWh x 0,8 277 kWh*
20 % des monatlichen Stromverbrauchs = 346 kWh x 0,2 69 kWh*
Monatlicher Verbrauchspreis für 80 % des Verbrauchs = 277 kWh x 40 ct/kWh 110,80 €
Monatlicher Verbrauchspreis für 20 % des Verbrauchs = 69 kWh x 55 ct/kWh 37,95 €
Monatlicher Verbrauchspreis mit Preisbremse = 110,80 € + 37,95 € 148,75 €
Zum Vergleich monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse = 346 kWh x 55 ct/kWh 190,30 €
Ersparnis pro Monat = 190,30 € - 148,75 € 41,55 €

⃰gerundete Zahlen

Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wird bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.

Nutzen Sie für die Berechnung Ihrer individuellen Entlastung diesen Rechnern.

Was muss ich tun, um von der Strompreisbremse zu profitieren?

Stärker als von den Preisbremsen profitieren die Kund*innen der ZEAG von ihrer Beschaffungs- und Preispolitik: Durch die langfristige Beschaffungsstrategie der ZEAG liegen die Kilowattstundenpreise für Strom beim Großteil der Bestandsverträge unterhalb der Preisgrenze von 40 Cent. Neben dem Vorteil eines niedrigeren Preises profitieren sie auch davon, dass der niedrigere Kilowattstundenpreis für die gesamten 100 % ihres Verbrauchs gilt.

Abhängig von der von Ihnen gewählten Zahlungsart kann sich die Vorgehensweise unterscheiden:

SEPA-Lastschriftmandat: Sollten Sie via Bankeinzug bezahlen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir als ZEAG reduzieren Ihren monatlichen Abschlag automatisch und berücksichtigen die Entlastung in Ihrer Jahresrechnung.

Monatliche Überweisung: Wenn Sie keine Anpassung Ihrer Abschläge vornehmen möchten, verrechnen wir Ihre geleisteten Abschläge und die Entlastung in Ihrer nächsten Jahres­rechnung. Übrigens: Wenn Sie Ihre Abschläge über ein SEPA-Lastschriftmandant einziehen lassen, ändern wir Ihren Abschlag automatisch. Sie können die Zahlweise über das Kundenportal einfach ändern.

Kund*innen, die von der Energiepreisbremse betroffen sind, erhalten ein Informationsschreiben. Gemeinsam mit unseren IT-Dienstleistern arbeiten wir mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Dabei müssen wir als Ihr Energieversorger eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten. Das bringt uns, unsere Mitarbeiter*innen und die beteiligten IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in der Regel in den Abrechnungssystemen programmieren müssen, an die Grenze ihrer Kapazitäten. Leider kommt es aufgrund der notwendigen Umstellung der IT-Prozesse zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.

Wir werden daher die Abbuchung der Abschlagsbeträge für den Monat März verspätet umsetzen. Sofern Sie die Zahlung selbständig vornehmen, warten Sie bitte auf das oben genannte Informationsschreiben. Bitte zahlen Sie erst dann den darin ausgewiesenen neuen Abschlagsbetrag.

Auf eine Sache können sich unsere Kundinnen und Kunden aber verlassen:

  • Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremsen profitieren.
  • Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen.

Wenn Sie betroffen sind, informieren wir Sie schriftlich oder per E-Mail über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlag für das Jahr 2023.

Was ist, wenn ich vor Kurzem den Energieanbieter gewechselt habe?

In diesem Fall gibt‘s die Entlastung für Januar und Februar über den Energieanbieter, der Sie zum 1. März 2023 mit Energie versorgt.

Was gilt für Mieter*innen und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften?

Als Mieter*in sind Sie oft nicht selbst Kund*in beim Gas- oder Wärmeversorger, sondern Ihre Vermieter*in. Deshalb erhalten Sie die Entlastung nicht direkt von Ihrem Versorger. Natürlich müssen die Vermieter*innen oder die Verwaltung im Fall einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft die Entlastung an ihre Mieter*innen im Rahmen der Betriebskosten­abrechnung weitergeben. In besonderen Fällen müssen die Vermieter*innen außerdem die festgelegte Betriebskosten­vorauszahlung senken. Das Gleiche gilt auch für Verwaltungen von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Bezug zu den Wohnungs­eigentümer*innen.

Welche Regelungen gelten für Industriekund*innen?

Auch große Unternehmen mit einem hohen Jahres­verbrauch – über 30.000 kWh bei Strom bzw. über 1,5 Millionen kWh bei Gas und Wärme – werden durch das neue Gesetz entlastet. Ob Strom, Gas oder Wärme – Sie erhalten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von:

  • 7 ct/kWh Verbrauchspreis bei Gas (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
  • 7,5 ct/kWh Verbrauchspreis bei Wärme (vor staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
  • 13 ct/kWh Verbrauchspreis bei Strom (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen).

Für die restlichen 30 % des Verbrauchs sowie für den eventuellen Mehrverbrauch gelten die regulären, mit dem Energieversorger vereinbarten Preise.

Aktuelle Energiemarktsituation

Gibt die ZEAG die Strompreis­bremse an ihre Kunden weiter?

Wir begrüßen jede Maßnahme, die in der aktuellen Situation sowohl zur Sicherung der Stabilität in der Energie­versorgung als auch zu Entlastungen unserer Kundinnen und Kunden führt und geben diese selbstverständlich weiter.

Am 16.12.2022 wurden die Gesetze für die Gas-/Wärme- und Strompreis­bremse auf den Weg gebracht, um die Menschen in Deutschland zu entlasten. Der Preisdeckel gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Die Gesetze sind vorerst bis Ende 2023 befristet.

Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, wenn der Kilowatt­stunden­preis in ihrem Vertrag oberhalb des gedeckelten Preises liegt. Dabei gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh. Die restlichen 20 % erhalten Sie als Kund*in zu dem mit der ZEAG Energie AG vertraglich vereinbarten Preis.

Nimmt die ZEAG Energie AG weiterhin Neukunden an?

Ja, aktuell bieten wir auch für Neukunden Produkte an. Selbstverständlich behalten wir dabei die aktuellen Entwicklungen im Blick.

Mein Strompreis ist sehr hoch. Finde ich bei der ZEAG Energie AG ein günstigeres Angebot?

Alle aktuellen Tarife sind auf unserer Website zu finden. Sie können sich direkt verfügbare Tarife zu den aktuellen Konditionen heraussuchen. Die derzeit angebotenen Tarife haben eine Premium-Preisgarantie bis 31.12.2023. Bitte beachten Sie, dass die ZEAG Energie AG mit Blick auf die aktuelle Energiemarktsituation ihr Tarifangebot regelmäßig anpasst. Generell empfehlen wir Interessenten besonders in der aktuellen Situation, sich umfassend über die Tarifangebote bei den lokalen und überregionalen Anbietern zu informieren.

Machen die Energiekonzerne jetzt nicht Profit auf Kosten ihrer Kundinnen und Kunden sowie der Allgemeinheit?

Für die ZEAG Energie AG und ihre Tochterunternehmen Gasversorgung Unterland GmbH und NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken GmbH steht in der aktuellen Situation nicht Profit, sondern Verantwortung im Mittelpunkt: z.B. die Stromproduktion sicherzustellen, genügend Gas für den Winter zu beschaffen und die Netze stabil zu halten.

Außerdem arbeiten auch wir mit Hochdruck daran, unser Land aus den Abhängigkeiten zu lösen, die uns jetzt so große Probleme machen. Deshalb investieren wir systematisch in erneuerbare Energien für eine ständig verfügbare Leistung und in den Ausbau der Netze.

All diese Aufgaben können wir nur wahrnehmen, wenn wir auch das Geld dafür verdienen. Ohne Erträge keine Investitionen, keine Versorgungssicherheit und nicht zuletzt keine Arbeitsplätze.  

Lohnt es sich, statt der Gasheizung auf Heizlüfter oder Heizstrahler in der Wohnung zu setzen?

Nein! Trotz der gestiegenen Gaspreise ist es selbst in der aktuellen Situation deutlich teurer etwa mit (mobilen) Elektroheizungen die Wohnung warmzuhalten. So hat ein handelsüblicher Heizstrahler in der Regel eine Leistung von 2000 Watt. Läuft dieser acht Stunden am Tag, werden dafür 16 kWh verbraucht. Der Strom für ein einzelnes Gerät würde so, je nach Stromvertrag, zu Mehrkosten von rund 150 Euro im Monat (brutto) führen. Heizstrahler oder Heizlüfter sollten deshalb nur im Notfall Einsatz finden, etwa weil andere Heizkörper ausgefallen sind. In finanzieller Hinsicht lohnt sich ein Umstieg nicht.

Zur Info:

  • Strom wird in Kilowattstunden gemessen. Der Gaszähler misst in Kubikmeter. 1 Kubikmeter Gas entspricht dabei ungefähr 10 Kilowattstunden (kWh).
  • In Bestandsverträgen ist die Kilowattstunde Strom rund 4-mal so teuer wie die Kilowattstunde Gas. Heizen mit Strom anstatt Gas lohnt sich also nicht!

Wie ist das Stromnetz geschützt und welchen Einfluss hat jeder Haushalt?

Das Stromnetz und seine einzelnen Anlagen (z. B. Leitungen und Transformatoren) werden vor einer Überlastung durch Sicherungen geschützt. Diese lösen aus, wenn eine Überlast eintritt, um bleibenden Schaden von den Anlagen fern zu halten. Eine Überlastung von Anlagen und demzufolge ein örtlich begrenzter Stromausfall kann z. B. durch den vermehrten Einsatz von Heizlüftern und Radiatoren ausgelöst werden. Entscheidend ist, wie viele Geräte gleichzeitig betrieben werden. Um im Winter die Stromnetze nicht zu überlasten: Nicht mit Direktheizungen heizen oder zuheizen, denn ohne Strom fällt auch die private Gasheizung aus!

Stromausfall

Wie verhalte ich mich bei Stromausfall?

Prüfen Sie bei Stromausfall zunächst das eigene Umfeld. Funktioniert das Licht im Hausflur eines Mehrfamilienhauses noch oder sind Nachbarhäuser beleuchtet, liegt die Ursache womöglich in den eigenen vier Wänden. Aufschluss darüber gibt ein Blick in den Sicherungskasten: Zeigen die Hebel der Sicherungen und des Fehlerstrom-Schutzschalters (FI-Schalter) nach oben?
Liegt der Fehler im eigenen Verteilerkasten, nicht gleich wieder die Sicherung einschalten. Zunächst prüfen, ob Geräte, die eine Gefahr darstellen könnten, wenn der Strom wieder fließt – etwa elektrische Werkzeuge, Mixer oder Bügeleisen – vom Netz getrennt sind. Auch alle anderen Elektrogeräte, die zum Zeitpunkt des Stromausfalls liefen, sollten ausgeschaltet sein und erst schrittweise wieder zugeschaltet werden. Wer die Geräte nach und nach aktiviert, findet meist heraus, ob eines davon den Ausfall verursacht hat. Lässt sich die Fehlerquelle nicht ohne Weiteres feststellen, unbedingt fachmännische Hilfe holen. Liegt der Grund für den Stromausfall augenscheinlich nicht im eigenen Haus, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Verteilnetzbetreiber.
Tipp: Am besten immer eine betriebsbereite Taschenlampe an einem festen Platz aufbewahren. Auch die Taschenlampenfunktion der meisten Smartphones hilft.

Was ist ein Blackout?

Von einem Blackout spricht man, wenn die Stromversorgung großflächig im europäischen Rahmen und länger als mehrere Stunden ausfällt und zur Wiederversorgung der dezentrale Einsatz geeigneter Reserve-Kraftwerke erforderlich wird. Stromausfälle wie z.B. nach teilweise heftigen Unwettern sind kein Blackout.

Der Ausbau der Erneuerbaren zieht keine Beeinträchtigung der sicheren Stromversorgung nach sich. Es gibt es sehr viele Schutzmechanismen, um großflächige Ausfälle zu vermeiden. Ebenfalls gibt es sehr viele Mechanismen, um eine schnelle Wiederherstellung der Stromversorgung zu gewährleisten.

In ihrem „Stresstest“ haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber eine klare Aussage getroffen: Sie rechnen nicht mit einem großflächigen Stromausfall in Deutschland. Das gilt auch unter der Annahme, dass Deutschland nach wie vor große Strommengen nach Frankreich exportiert, weil dort viele Kernkraftwerke stillstehen. Was die Netzbetreiber nicht ausschließen: kurze Zeiten, in denen die Stromerzeugung die Nachfrage nicht decken kann. In diesem Fall würden sie einen Mechanismus für gezielte Stromabschaltungen in Gang setzen – geplant, angekündigt, zeitlich begrenzt und im Wechsel zwischen verschiedenen Regionen. Das ist ein schon vor Jahren konzipiertes und in Übungen immer wieder durchgespieltes Verfahren, das nichts mit „Blackouts“ zu tun hat.

Kontakt aufnehmen

Ja, ich interessiere mich für die Energie-Angebote und -Dienstleistungen der ZEAG Energie AG und möchte mehr erfahren. Meine Kontaktdaten dürfen zur Erfüllung meiner Anfrage innerhalb der ZEAG verarbeitet werden.

Bitte rechnen Sie 9 plus 3.

FAQ zur aktuellen Gasmarktsituation

Fragen und Antworten finden Sie auf der Website der Gasversorgung Unterland GmbH.

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Alle Ihre Fragen beantworten wir selbstverständlich gerne auch in unserem Kundencenter. Hier helfen wir Ihnen auch im Falle einer Sperrung weiter.

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