Unser Entstörungsdienst

Etwas funktioniert nicht wie gewohnt? Keine Sorge. Sobald Ihr Anruf bei uns eingegangen ist, arbeiten wir an einer schnellen Behebung der Störung.

24-h-Strom-Entstörungsdienst 0800 610 8000
DaheimInternet-Entstörungsdienst 07131 610-802
Nahwärme-Entstörungsdienst 07131 610-804

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Strompreis

Wie stark senkt die ZEAG die Preise für Haushaltsstrom?

Die ZEAG senkt den Strompreis in der Grund- und Ersatzversorgung zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich etwa 16 Prozent. Dadurch sparen Kund*innen im Jahr durchschnittlich mehr als 200 Euro (brutto). Diese Berechnung basiert auf einem Musterhaushalt mit ein bis zwei Personen und einem jährlichen Verbrauch von 2.500 kWh (inkl. monatlicher Grundpreis).
Auch für Kund*innen mit Sonderverträgen außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung kann die ZEAG zum neuen Jahr die Preise senken.

Wie sehen die Preise für Haushaltsstrom in der Grund- und Ersatzversorgung bei der ZEAG ab dem 1. Januar genau aus?

Ab dem 1. Januar 2026 sinkt Arbeitspreis in der Grund- und Ersatzversorgung der ZEAG auf 36,49 Cent pro kWh. Der Grundpreis beträgt unverändert 13,19 Euro pro Monat.

Ändert sich der Preis für meinen Wärmepumpenstromtarif?

Ja, auch der Wärmestromtarif in der Grundversorgung und im Sondertarif sinken im Arbeitspreis.

Passt die ZEAG auch Preise für Wärmestromkund*innen mit gemeinsamer Messung an?

Ja, auch die Kosten für ZEAG-Kund*innen mit Elektrospeicherheizung bei gemeinsamer Messung sinken. Die jeweiligen Preisanpassungen sind jedoch sehr individuell, weshalb wir hierzu keine allgemein gültige Aussage zur Höhe der Preissenkung treffen können.
Haushalte mit Elektrospeicherheizung bei getrennter Messung und einem Musterverbrauch von 5.200 kWh pro Jahr zahlen ab 1. Januar 2026 22 Prozent weniger. Das entspricht einer jährlichen Entlastung von rund 430 Euro (brutto).

Ab wann gelten die neuen Preise für Haushalts- und Wärmestrom?

Die neuen Preise für Kund*innen mit Haushaltsstrom oder Wärmestrom bei der ZEAG gelten ab dem 1. Januar 2026. Alle Kund*innen, die davon profitieren, informiert die ZEAG fristgerecht.

Was sind die Gründe für die Preissenkung?

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • Staatlich bestimmte Abgaben, Umlagen und Steuern
  • Staatlich geregelte Netzentgelte
  • Beschaffung und Vertrieb

Die ersten beiden Teile machen etwa 60 Prozent des Strompreises aus.
Energieunternehmen wie die ZEAG können lediglich den Teil „Beschaffung und Vertrieb“ beeinflussen – und das auch nur teilweise.

Die Preissenkung beim Haushaltsstrom hat verschiedene Gründe. Zwar sind die Umlagen gestiegen. Jedoch sind einerseits die Netznutzungsentgelte gesunken, andererseits auch die Beschaffungspreise. Diese gesunkenen Kosten überkompensieren die gestiegenen Umlagen. Dies gibt die ZEAG, wie gewohnt, an ihre Kund*innen weiter.
Vergleicht man die aktuellen Energiepreise an den Börsen mit denen aus dem Frühjahr 2022 (Beginn des Ukraine-Kriegs), sind sie wieder auf einem ähnlichen Niveau. Allerdings liegen die Preise insgesamt noch etwas höher als vor der Energiekrise im Frühjahr 2021.

Was denkt die ZEAG über beschlossene und geplante Entlastungen der Bundesregierung für Strom-Kund*innen?

Wir unterstützen alle Maßnahmen, die unsere Kund*innen finanziell entlasten.

Den Zuschuss zu den Netzentgelten, den die Bundesregierung beschlossen hat, sehen wir dabei als wichtigen Schritt. Allerdings gilt dieser Zuschuss nur für das Jahr 2026 und ist nur für dieses Jahr im Haushalt eingeplant. Wir fordern deshalb eine schnelle Entscheidung für die Jahre 2027 und darüber hinaus, um den Verbraucher*innen langfristige Sicherheit zu bieten.

Als Energieunternehmen können wir die Höhe der Netznutzungsentgelte, staatlichen Abgaben, Umlagen und die Stromsteuer nicht direkt beeinflussen.

Dass die Bundesregierung keine Entlastung bei der Stromsteuer für Privatkund*innen beschlossen hat, sehen wir als verpasste Chance, insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener Lebenshaltungskosten.

Gibt die ZEAG die gesunkenen Netznutzungsentgelte vollständig an ihre Kund*innen weiter?

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNBs) in Deutschland bestimmen einmal im Jahr die Netzentgelte für ihre Übertragungsnetze.

Anschließend geben die mehr als 900 Verteilnetzbetreiber (VNBs) diese Kosten weiter, und die Energieversorger leiten sie an die Kund*innen weiter. Nach diesem Prinzip geben die ÜNBs den Zuschuss der Bundesregierung zu den Netzentgelten für das Jahr 2026 an die VNBs weiter, die ihn dann über die Energieversorger an die Verbraucher*innen weiterleiten.

Die ZEAG berücksichtigt die Netznutzungsentgelte der zuständigen VNBs bei der Preiskalkulation für ihre Kund*innen. Die ZEAG gibt sowohl Erhöhungen als auch Senkungen an ihre Kund*innen weiter. Dabei können die Netznutzungsentgelte je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen.

Wie hoch ist der Anteil von staatlich geregelten Netzentgelten, Umlagen, Abgaben und Steuern sowie den Beschaffungskosten am Haushaltsstrom der ZEAG?

Beim Strompreis der ZEAG machen die Netznutzungsentgelte sowie Abgaben, Umlagen und Steuern (Stand 11/2025) etwa 60 % aus. Davon entfallen 28 % auf die Netzentgelte und 32 % auf Umlagen, Abgaben und Steuern. Die ZEAG hat keinen Einfluss auf diese Preisbestandteile, da sie die entsprechenden Einnahmen an die staatlichen Stellen weiterleitet, wie es alle Energieunternehmen tun. Die übrigen rund 40 % des Strompreises für Kund*innen entfallen auf die Strombeschaffung und den Vertrieb von Energieunternehmen. Diesen Teil kann die ZEAG nur teilweise beeinflussen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Strompreisanalyse des BDEW vom Oktober 2025 wider.

Wie informieren Sie Ihre Kund*innen über die Änderungen bei den Preisen?

Die ZEAG informiert alle Kund*innen schriftlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Fristen.

Ich bin Mieterstromkunde, was ändert sich für mich?

Die Preise für Mieterstromkund*innen im Tarif "Strom hausgemacht" ändern sich nicht zum 1. Januar 2026, diese Preise wurden bereits zum 1. Mai 2025 gesenkt. Sollten sich zukünftig Preisänderungen ergeben, kommen wir natürlich rechtzeitig auf Sie zu

Abschlag wegen Preisanpassung

Wird die Höhe der Abschlagszahlungen aufgrund der Preissenkung automatisch angepasst?

Die ZEAG passt die Abschlagszahlungen für ihre Kund*innen automatisch an, wenn es möglich ist, und informiert sie darüber. Sie können die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen auch selbst über den Kundenservice ändern lassen. Dazu nutzen Sie einfach das Kontaktformular im Kundenportal der ZEAG.

Mein Abschlag soll reduziert werden, muss ich aktiv was unternehmen oder geht das automatisch?

Wenn im Anschreiben der Preisanpassung darauf hingewiesen wird, geschieht dies automatisch: Entweder Sie erhalten zeitnah ein separates Schreiben zur Abschlagsänderung oder über die Anpassung erfolgt über die bald anstehende Jahresjahresrechnung. Kund*innen können dies auch selbst veranlassen, am besten über das Formular im Kundenportal.

Ich habe keine Info zu meinem neuen Abschlag bekommen. Kommt das noch?

Wenn bei Ihnen im Zeitraum von November bis Februar die Jahresrechnung ansteht, bekommen Sie keine gesonderte Anpassungsmeldung. Ihr Abschlag wird dann im Rahmen der Rechnung angepasst. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie Ihren Abschlag vom Kundenservice überprüfen lassen. Nutzen Sie dazu am besten das Kontaktformular im Kundenportal.

Ich habe keine Info zu meinem neuen Abschlag bekommen. Kommt das noch?

Wenn bei Ihnen im Zeitraum von November bis Februar die Jahresrechnung ansteht, bekommen Sie keine gesonderte Anpassungsmeldung. Ihr Abschlag wird dann im Rahmen der Rechnung angepasst. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie Ihren Abschlag vom Kundenservice überprüfen lassen. Nutzen Sie dazu am besten das Kontaktformular im Kundenportal.

Abschlag allgemein

Was ist ein Stromabschlag?

Mit ihrer Anmeldung bei uns teilen Sie uns Ihren Verbrauch mit. Mit dieser Verbrauchsmenge berechnen wir die zu erwartenden Kosten. Damit Sie nicht alles auf einmal zahlen müssen, verteilen wir die Kosten gleichmäßig über die Monate eines Jahres. Die monatlichen Kosten ziehen wir als Abschlag ein bzw. überweisen Sie uns monatlich.

Wie wird die Höhe des Abschlags ermittelt?

Die Höhe des Abschlags richtet sich in der Regel nach Ihrem Vorjahresverbrauch. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die wir auf die Monate zwischen den Jahresrechnungen aufteilen und als Abschlag einziehen.

Waren Ihre Abschlagszahlungen zu hoch, erhalten Sie von uns eine Gutschrift, die wir mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Waren die Abschläge für Ihren Verbrauch zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig. Am besten ist es daher, den Abschlag möglichst genau an Ihren tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.

Sie können eine Rechnung nicht zahlen, haben eine Mahnung erhalten oder die Versorgungsunterbrechung wurde angekündigt?

Für Zahlungsprobleme kann es viele Gründe geben. Wir möchten mit Ihnen Lösungen finden, damit es gar nicht erst dazu kommt. Eine Unterbrechung der Energieversorgung ist immer das letzte Mittel des Energielieferanten, wenn Zahlungen ausbleiben. Bis es dazu kommt, muss vorher einiges passieren. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich. Halten Sie dabei bitte Ihre Kundennummer und den aktuellen Zählerstand bereit. Lesen Sie alle Informationen zum Thema Zahlhilfe.

Neuerungen bei Lieferantenwechsel und Ein- und Auszügen ab 6. Juni 2025

Was ist neu ab 06. Juni 2025?

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel erhalten Sie künftig deutlich schneller eine Rückmeldung, ab wann der Stromvertrag bei einem neuen Anbieter starten kann. Denn sobald Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, stimmen sich die beteiligten Marktpartner – also Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin ab und teilen Ihnen diesen mit.

Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Sie innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln können. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags bleiben bestehen. Die Neuerung betrifft den technischen Ablauf im Hintergrund – nicht den vertraglichen Beginn.

Ich bin Kund*in der ZEAG und ziehe um. Wo und wie kann ich meinen Umzug melden?

Als Kund*in können Sie uns Ihren Umzug ganz bequem über das Online-Kundencenter mitteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie uns rechtzeitig – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus – über den Umzug informieren. Denn ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Hintergrund sind Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Welche Daten benötige ich, um einen Umzug zu melden?

Diese Angaben benötigen wir von Ihnen:

  • neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Marktlokations-ID* (MaLo-ID) oder Zählernummer am neuen Wohnort
  • Zählerstände zum Umzug. Diese können Sie uns nachträglich mitteilen.

*Bei der MaLo-ID handelt es sich um die Marktlokationsidentifikationsnummer, die Sie auf Ihrer Strom- oder Gasabrechnung finden. Die elfstellige Zahl wurde eingeführt, um die einzelnen Marktlokationen ganz genau zuzuordnen, die widersprüchlichen Bezeichnungen wie Zählpunkt, Lieferstelle und Messstelle zu vereinheitlichen und so die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen.

Sollten Ihnen Informationen zur Zählernummer oder MaLo-ID fehlen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Vermieter*in / Eigentümer*in. Eventuell kann Ihnen auch der/die Vormieter*in weiterhelfen. Als Eigentümer*in erhalten Sie diese Information über Ihren Netzbetreiber.

Wann muss ich meinen Umzug melden?

Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge aufgrund rechtlicher Regelungen nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.

Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus. Nur so können wir Sie pünktlich zum Einzug mit Energie beliefern und auch die Belieferung in Ihrem alten Zuhause stoppen.

Melden Sie Ihren Umzug erst später, zahlen Sie in Ihrem alten Zuhause bis dahin noch einen anteiligen Grundpreis und den Verbrauch.

Was ist die Marktlokations-ID und warum ist sie wichtig?

Bei der Marktlokationsidentifikationsnummer, kurz MaLo-ID, handelt es sich um eine elfstellige Zahl, die es ermöglicht, Ihre Verbrauchsstelle genau zu identifizieren.

Sie finden diese auf Ihrer Stromrechnung unter "Informationen zu Ihrem Vertragsverhältnis".

Ab Juni 2025 ist die MaLo-ID der zentrale Schlüssel für einen schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel. Nur wenn Sie diese 11-stellige Kennung beim Vertragsabschluss angeben, kann der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden.

Wo finde ich die Marktlokations-ID?

Sie finden Ihre 11-stellige Marktlokations-ID auf Ihrer Stromabrechnung unter "Informationen zu Ihrem Vertragsverhältnis".

Alternativ kann sie auch von Ihrem/r Eigentümer*in oder Vormieter*in erfragt werden.

Ich kenne meine Marktlokations-ID nicht. Was kann ich tun?

Falls Sie Ihre MaLo-ID nicht kennen, können Sie stattdessen Ihre Zählernummer und Adresse angeben.

Wir fordern die MaLo-ID dann beim Netzbetreiber an – das kann aber zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung führen.

Kann ich mich rückwirkend an- oder abmelden?

Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge aufgrund rechtlicher Regelungen nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.

Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus. Ob Sie ein- oder ausziehen: die Fristen sind gleich.

Was passiert, wenn ich mich erst nach meinem Umzug melde?

Ohne rechtzeitige Mitteilung bleiben Sie zahlungspflichtig, da rückwirkende Abmeldungen nicht mehr zulässig sind. Die Abmeldung kann nur noch zum aktuellen Datum bearbeitet werden. Die zwischenzeitlich angefallenen Stromkosten müssen Sie privatrechtlich mit Ihrem Nachmieter klären.

Warum kann sich die Bearbeitung meines Anliegens jetzt verzögern?

Die Neuregelungen zum 06. Juni 2025 bedeuten eine umfangreiche Umstellung im gesamten Strommarkt. Da alle Marktpartner gleichzeitig neue Prozesse umsetzen, kann es in der Übergangsphase nach dem 6. Juni 2025 vereinzelt zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Anliegens kommen. Wir bitten dafür um Verständnis.

Ändert sich auch etwas bei der An- und Abmeldung von Gas?

Gasverträge sind von der rechtlichen Änderung aktuell nicht betroffen.

Kundenportal

Welche Daten benötige ich, um mich im Kundenportal zu registrieren?

Sie benötigen Ihre Kunden- bzw. Geschäftspartnernummer und Ihre Zählernummer.

Wo finde ich das Kundenportal?

Hier finden Sie das Kundenportal: https://zeag.mein-portal.de/

Welche Services stehen mir im Kundenportal zur Verfügung?

Sie können Ihre Adress- und Kontaktdaten ändern, Rechnungen und Verbrauchsdaten einsehen, die Bankverbindung aktualisieren, den Abschlag selbst ändern, einen Umzug melden und Zählerstände übermitteln.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?

Nutzen Sie die "Passwort vergessen"-Funktion im unteren Bereich der Seite https://zeag.mein-portal.de/. Dann können Sie ein neues Passwort vergeben.
Sie benötigen dazu Ihre Kundennummer (= Geschäftspartnernummer) und Ihren Benutzernamen.

Ich habe meinen Benutzernamen vergessen. Was nun?

Unter "Benutzer vergessen" im unteren Bereich der Seite https://zeag.mein-portal.de/ können Sie sich Ihren Benutzernamen zuschicken lassen.

Sie benötigen dazu Ihre Kundennummer (= Geschäftspartnernummer) und Ihre E-Mail-Adresse.

Vertrag und Tarif

Welchen Tarif nutze ich?

Informationen zu Ihrem Tarif finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Diese können Sie jederzeit im Online-Kundencenter abrufen.

Welche Tarife gibt es?

Klicken Sie hier für weitere Details.

Wo finde ich meine Vertragskontonummer?

Die Vertragskontonummer finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Änderungen der Daten können Sie uns bequem über das Online-Kundencenter mitteilen.

Stromausfall

Wie verhalte ich mich bei Stromausfall?

Prüfen Sie bei Stromausfall zunächst das eigene Umfeld. Funktioniert das Licht im Hausflur eines Mehrfamilienhauses noch oder sind Nachbarhäuser beleuchtet, liegt die Ursache womöglich in den eigenen vier Wänden. Aufschluss darüber gibt ein Blick in den Sicherungskasten: Zeigen die Hebel der Sicherungen und des Fehlerstrom-Schutzschalters (FI-Schalter) nach oben?
Liegt der Fehler im eigenen Verteilerkasten, nicht gleich wieder die Sicherung einschalten. Zunächst prüfen, ob Geräte, die eine Gefahr darstellen könnten, wenn der Strom wieder fließt – etwa elektrische Werkzeuge, Mixer oder Bügeleisen – vom Netz getrennt sind. Auch alle anderen Elektrogeräte, die zum Zeitpunkt des Stromausfalls liefen, sollten ausgeschaltet sein und erst schrittweise wieder zugeschaltet werden. Wer die Geräte nach und nach aktiviert, findet meist heraus, ob eines davon den Ausfall verursacht hat. Lässt sich die Fehlerquelle nicht ohne Weiteres feststellen, unbedingt fachmännische Hilfe holen. Liegt der Grund für den Stromausfall augenscheinlich nicht im eigenen Haus, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Verteilnetzbetreiber.
Tipp: Am besten immer eine betriebsbereite Taschenlampe an einem festen Platz aufbewahren. Auch die Taschenlampenfunktion der meisten Smartphones hilft.

Was ist ein Blackout?

Von einem Blackout spricht man, wenn die Stromversorgung großflächig im europäischen Rahmen und länger als mehrere Stunden ausfällt und zur Wiederversorgung der dezentrale Einsatz geeigneter Reserve-Kraftwerke erforderlich wird. Stromausfälle wie z.B. nach teilweise heftigen Unwettern sind kein Blackout.

Der Ausbau der Erneuerbaren zieht keine Beeinträchtigung der sicheren Stromversorgung nach sich. Es gibt es sehr viele Schutzmechanismen, um großflächige Ausfälle zu vermeiden. Ebenfalls gibt es sehr viele Mechanismen, um eine schnelle Wiederherstellung der Stromversorgung zu gewährleisten.

In ihrem „Stresstest“ haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber eine klare Aussage getroffen: Sie rechnen nicht mit einem großflächigen Stromausfall in Deutschland. Das gilt auch unter der Annahme, dass Deutschland nach wie vor große Strommengen nach Frankreich exportiert, weil dort viele Kernkraftwerke stillstehen. Was die Netzbetreiber nicht ausschließen: kurze Zeiten, in denen die Stromerzeugung die Nachfrage nicht decken kann. In diesem Fall würden sie einen Mechanismus für gezielte Stromabschaltungen in Gang setzen – geplant, angekündigt, zeitlich begrenzt und im Wechsel zwischen verschiedenen Regionen. Das ist ein schon vor Jahren konzipiertes und in Übungen immer wieder durchgespieltes Verfahren, das nichts mit „Blackouts“ zu tun hat.

Kontakt aufnehmen

Ja, ich interessiere mich für die Energie-Angebote und -Dienstleistungen der ZEAG Energie AG und möchte mehr erfahren. Meine Kontaktdaten dürfen zur Erfüllung meiner Anfrage innerhalb der ZEAG verarbeitet werden.

Was ist die Summe aus 5 und 3?

Kundencenter am Energiestandort Heilbronn

Alle Ihre Fragen beantworten wir selbstverständlich gerne auch in unserem Kundencenter. Hier helfen wir Ihnen auch im Falle einer Sperrung weiter.

kontakt aufnehmen

Faire und transparente Preise

Unabhängig geprüft. Und ausgezeichnet mit dem Siegel »Top-Lokalversorger«.

Echter Energiewandel

Erneuerbare Energie, erschaffen in der Region. Kommt wirklich bei Ihnen aus der Steckdose.

100 % regenerative Energie

Klima schützen, CO₂ reduzieren

Wir belohnen Treue

Sie sind uns und der Region treu. Das ist uns viel wert. Profitieren Sie von unseren attraktiven Sondertarifen.