Unser Entstörungsdienst

Etwas funktioniert nicht wie gewohnt? Keine Sorge. Sobald Ihr Anruf bei uns eingegangen ist, arbeiten wir an einer schnellen Behebung der Störung.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Neuerungen bei Lieferantenwechsel und Ein- und Auszügen ab 6. Juni 2025

Was ist neu ab 06. Juni 2025?

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel erhalten Sie künftig deutlich schneller eine Rückmeldung, ab wann der Stromvertrag bei einem neuen Anbieter starten kann. Denn sobald Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, stimmen sich die beteiligten Marktpartner – also Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin ab und teilen Ihnen diesen mit.

Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Sie innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln können. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags bleiben bestehen. Die Neuerung betrifft den technischen Ablauf im Hintergrund – nicht den vertraglichen Beginn.

Ich bin Kund*in der ZEAG und ziehe um. Wo und wie kann ich meinen Umzug melden?

Als Kund*in können Sie uns Ihren Umzug ganz bequem über das Online-Kundencenter mitteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie uns rechtzeitig – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus – über den Umzug informieren. Denn ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Hintergrund sind Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Welche Daten benötige ich, um einen Umzug zu melden?

Diese Angaben benötigen wir von Ihnen:

  • neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Marktlokations-ID* (MaLo-ID) oder Zählernummer am neuen Wohnort
  • Zählerstände zum Umzug. Diese können Sie uns nachträglich mitteilen.

*Bei der MaLo-ID handelt es sich um die Marktlokationsidentifikationsnummer, die Sie auf Ihrer Strom- oder Gasabrechnung finden. Die elfstellige Zahl wurde eingeführt, um die einzelnen Marktlokationen ganz genau zuzuordnen, die widersprüchlichen Bezeichnungen wie Zählpunkt, Lieferstelle und Messstelle zu vereinheitlichen und so die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen.

Sollten Ihnen Informationen zur Zählernummer oder MaLo-ID fehlen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Vermieter*in / Eigentümer*in. Eventuell kann Ihnen auch der/die Vormieter*in weiterhelfen. Als Eigentümer*in erhalten Sie diese Information über Ihren Netzbetreiber.

Wann muss ich meinen Umzug melden?

Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge aufgrund rechtlicher Regelungen nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.

Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus. Nur so können wir Sie pünktlich zum Einzug mit Energie beliefern und auch die Belieferung in Ihrem alten Zuhause stoppen.

Melden Sie Ihren Umzug erst später, zahlen Sie in Ihrem alten Zuhause bis dahin noch einen anteiligen Grundpreis und den Verbrauch.

Was ist die Marktlokations-ID und warum ist sie wichtig?

Bei der Marktlokationsidentifikationsnummer, kurz MaLo-ID, handelt es sich um eine elfstellige Zahl, die es ermöglicht, Ihre Verbrauchsstelle genau zu identifizieren.

Sie finden diese auf Ihrer Stromrechnung unter "Informationen zu Ihrem Vertragsverhältnis".

Ab Juni 2025 ist die MaLo-ID der zentrale Schlüssel für einen schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel. Nur wenn Sie diese 11-stellige Kennung beim Vertragsabschluss angeben, kann der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden.

Wo finde ich die Marktlokations-ID?

Sie finden Ihre 11-stellige Marktlokations-ID auf Ihrer Stromabrechnung unter "Informationen zu Ihrem Vertragsverhältnis".

Alternativ kann sie auch von Ihrem/r Eigentümer*in oder Vormieter*in erfragt werden.

Ich kenne meine Marktlokations-ID nicht. Was kann ich tun?

Falls Sie Ihre MaLo-ID nicht kennen, können Sie stattdessen Ihre Zählernummer und Adresse angeben.

Wir fordern die MaLo-ID dann beim Netzbetreiber an – das kann aber zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung führen.

Kann ich mich rückwirkend an- oder abmelden?

Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge aufgrund rechtlicher Regelungen nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.

Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus. Ob Sie ein- oder ausziehen: die Fristen sind gleich.

Was passiert, wenn ich mich erst nach meinem Umzug melde?

Ohne rechtzeitige Mitteilung bleiben Sie zahlungspflichtig, da rückwirkende Abmeldungen nicht mehr zulässig sind. Die Abmeldung kann nur noch zum aktuellen Datum bearbeitet werden. Die zwischenzeitlich angefallenen Stromkosten müssen Sie privatrechtlich mit Ihrem Nachmieter klären.

Warum kann sich die Bearbeitung meines Anliegens jetzt verzögern?

Die Neuregelungen zum 06. Juni 2025 bedeuten eine umfangreiche Umstellung im gesamten Strommarkt. Da alle Marktpartner gleichzeitig neue Prozesse umsetzen, kann es in der Übergangsphase nach dem 6. Juni 2025 vereinzelt zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Anliegens kommen. Wir bitten dafür um Verständnis.

Ändert sich auch etwas bei der An- und Abmeldung von Gas?

Gasverträge sind von der rechtlichen Änderung aktuell nicht betroffen.

Vertrag und Tarif

Welchen Tarif nutze ich?

Informationen zu Ihrem Tarif finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Diese können Sie jederzeit im Online-Kundencenter abrufen.

Welche Tarife gibt es?

Klicken Sie hier für weitere Details.

Wo finde ich meine Vertragskontonummer?

Die Vertragskontonummer finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Änderungen der Daten können Sie uns bequem über das Online-Kundencenter mitteilen.

Abschlag

Was ist ein Stromabschlag?

Mit ihrer Anmeldung bei uns teilen Sie uns Ihren Verbrauch mit. Mit dieser Verbrauchsmenge berechnen wir die zu erwartenden Kosten. Damit Sie nicht alles auf einmal zahlen müssen, verteilen wir die Kosten gleichmäßig über die Monate eines Jahres. Die monatlichen Kosten ziehen wir als Abschlag ein bzw. überweisen Sie uns monatlich.

Wie wird die Höhe des Abschlags ermittelt?

Die Höhe des Abschlags richtet sich in der Regel nach Ihrem Vorjahresverbrauch. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die wir auf die Monate zwischen den Jahresrechnungen aufteilen und als Abschlag einziehen.

Waren Ihre Abschlagszahlungen zu hoch, erhalten Sie von uns eine Gutschrift, die wir mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Waren die Abschläge für Ihren Verbrauch zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig. Am besten ist es daher, den Abschlag möglichst genau an Ihren tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.

Sie können eine Rechnung nicht zahlen, haben eine Mahnung erhalten oder die Versorgungsunterbrechung wurde angekündigt?

Für Zahlungsprobleme kann es viele Gründe geben. Wir möchten mit Ihnen Lösungen finden, damit es gar nicht erst dazu kommt. Eine Unterbrechung der Energieversorgung ist immer das letzte Mittel des Energielieferanten, wenn Zahlungen ausbleiben. Bis es dazu kommt, muss vorher einiges passieren. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich. Halten Sie dabei bitte Ihre Kundennummer und den aktuellen Zählerstand bereit. Lesen Sie alle Informationen zum Thema Zahlhilfe.

Kundenportal

Welche Daten benötige ich, um mich im Kundenportal zu registrieren?

Sie benötigen Ihre Kunden- bzw. Geschäftspartnernummer und Ihre Zählernummer.

Wo finde ich das Kundenportal?

Hier finden Sie das Kundenportal: https://zeag.mein-portal.de/

Welche Services stehen mir im Kundenportal zur Verfügung?

Sie können Ihre Adress- und Kontaktdaten ändern, Rechnungen und Verbrauchsdaten einsehen, die Bankverbindung aktualisieren, den Abschlag selbst ändern, einen Umzug melden und Zählerstände übermitteln.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?

Nutzen Sie die "Passwort vergessen"-Funktion im unteren Bereich der Seite https://zeag.mein-portal.de/. Dann können Sie ein neues Passwort vergeben.
Sie benötigen dazu Ihre Kundennummer (= Geschäftspartnernummer) und Ihren Benutzernamen.

Ich habe meinen Benutzernamen vergessen. Was nun?

Unter "Benutzer vergessen" im unteren Bereich der Seite https://zeag.mein-portal.de/ können Sie sich Ihren Benutzernamen zuschicken lassen.

Sie benötigen dazu Ihre Kundennummer (= Geschäftspartnernummer) und Ihre E-Mail-Adresse.

Strompreise

Warum erhöhen sich die Preise bei der ZEAG Energie AG, während andere Anbieter ihre Preise senken?

Wir versuchen immer, Mehrkosten, die z.B. aufgrund höherer Beschaffungspreise und Steuern und Abgaben entstehen, über einen längeren Zeitraum zu verteilen und damit die Preise für unsere Kundinnen und Kunden zu dämpfen. Dadurch konnten wir in der Phase der Höchstpreise ein äußerst attraktiver Anbieter bleiben.

Zudem konnten wir in unserer Rolle als Grundversorger diejenigen Kundinnen und Kunden auffangen, die von dritten Billiganbietern im Stich gelassen wurden. Für diese Kundinnen und Kunden mussten wir sehr kurzfristig - über unsere bereits langfristig beschafften Energiemengen für unsere Bestandskunden hinaus - hochpreisige Energie zukaufen. Die Kosteneffekte daraus wirken sich nun auf die Preisgestaltung aus und führen zunächst zu höheren Endkundenpreisen im Strom.

Andere Anbieter, die aktuell ihre Preise senken, kommen zumeist von einem sehr viel höheren Preisniveau.

Warum steigen die Strompreise?

Wir kaufen Ihre Strommengen längere Zeit im Voraus ein und geben diese Preise verzögert an Sie weiter.

Davon haben unsere Kund*innen in der Energiekrise profitiert als wir unsere Preise stabil halten konnten.

Um welchen Betrag erhöht sich der Strompreis? Und ab wann?

In der Grundversorgung steigt der Preis um 5,5 ct/kWh. Den Grundpreis erhöhen wir um 15 €/Jahr. Den individuellen Betrag haben wir jedem Kunden schriftlich mitgeteilt.

Für einen grundversorgten Kunden mit durchschnittlich 2.500 kWh Jahresverbrauch bedeutet das eine Mehrbelastung von ca. 150 € pro Jahr. Die neuen Preise gelten seit dem 01.01.2024.

Warum sollte ich Kunde bei der ZEAG Energie AG bleiben?

Wir sichern die Stromversorgung in guten wie in schlechten Zeiten – das kostet Geld. Trotzdem halten wir die Preise so stabil wie möglich – seit vielen Jahren haben wir hier wenig Schwankungen. Wir bestimmen den Strompreis nicht allein:
Er setzt sich immer aus dem Beschaffungspreis, den Netzentgelten, Umlagen und Steuern zusammen.
Von den Umsätzen, die wir machen, fließt viel in die Region zurück: Wir schaffen hier Arbeitsplätze - bei uns und bei den vielen Partnern aus der Region.

Gibt es einen günstigeren Tarif für mich?

Sie finden hier nach Eingabe Ihres voraussichtlichen Verbrauchs und Ihrer Postleitzahl unsere aktuellen Produktangebote.

Wir können einen günstigeren Tarif anbieten, da wir die Beschaffungskosten mit dem Folgejahr verrechnen und dadurch besser verteilen können. Der Tarif hat eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Wie nutze ich dieses?

Selbstverständlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bis zum Wirksamwerden der neuen Preise können Sie Ihren aktuellen Stromvertrag jederzeit kündigen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kündigung dafür bis spätestens 31. Dezember 2023 in Textform bei uns eingegangen sein muss.

Wo finde ich die Preise für die Grundversorgung?

Sie können die Preise in unserem Downloadbereich abrufen.

Muss ich meinen Abschlag ändern? Wie geht das?

Kein Muss, aber eine klare Empfehlung von unserer Seite, um Nachzahlungen zu vermeiden. Ihren Abschlag können Sie selbst bequem im Kundenportal anpassen. Wir empfehlen eine Erhöhung um 15 %.

Ich habe weitere Fragen. Wie kann ich den Kundenservice erreichen?

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende der Seite für eine Kontaktaufnahme. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundencenter@zeag-energie.de.

Stromausfall

Wie verhalte ich mich bei Stromausfall?

Prüfen Sie bei Stromausfall zunächst das eigene Umfeld. Funktioniert das Licht im Hausflur eines Mehrfamilienhauses noch oder sind Nachbarhäuser beleuchtet, liegt die Ursache womöglich in den eigenen vier Wänden. Aufschluss darüber gibt ein Blick in den Sicherungskasten: Zeigen die Hebel der Sicherungen und des Fehlerstrom-Schutzschalters (FI-Schalter) nach oben?
Liegt der Fehler im eigenen Verteilerkasten, nicht gleich wieder die Sicherung einschalten. Zunächst prüfen, ob Geräte, die eine Gefahr darstellen könnten, wenn der Strom wieder fließt – etwa elektrische Werkzeuge, Mixer oder Bügeleisen – vom Netz getrennt sind. Auch alle anderen Elektrogeräte, die zum Zeitpunkt des Stromausfalls liefen, sollten ausgeschaltet sein und erst schrittweise wieder zugeschaltet werden. Wer die Geräte nach und nach aktiviert, findet meist heraus, ob eines davon den Ausfall verursacht hat. Lässt sich die Fehlerquelle nicht ohne Weiteres feststellen, unbedingt fachmännische Hilfe holen. Liegt der Grund für den Stromausfall augenscheinlich nicht im eigenen Haus, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Verteilnetzbetreiber.
Tipp: Am besten immer eine betriebsbereite Taschenlampe an einem festen Platz aufbewahren. Auch die Taschenlampenfunktion der meisten Smartphones hilft.

Was ist ein Blackout?

Von einem Blackout spricht man, wenn die Stromversorgung großflächig im europäischen Rahmen und länger als mehrere Stunden ausfällt und zur Wiederversorgung der dezentrale Einsatz geeigneter Reserve-Kraftwerke erforderlich wird. Stromausfälle wie z.B. nach teilweise heftigen Unwettern sind kein Blackout.

Der Ausbau der Erneuerbaren zieht keine Beeinträchtigung der sicheren Stromversorgung nach sich. Es gibt es sehr viele Schutzmechanismen, um großflächige Ausfälle zu vermeiden. Ebenfalls gibt es sehr viele Mechanismen, um eine schnelle Wiederherstellung der Stromversorgung zu gewährleisten.

In ihrem „Stresstest“ haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber eine klare Aussage getroffen: Sie rechnen nicht mit einem großflächigen Stromausfall in Deutschland. Das gilt auch unter der Annahme, dass Deutschland nach wie vor große Strommengen nach Frankreich exportiert, weil dort viele Kernkraftwerke stillstehen. Was die Netzbetreiber nicht ausschließen: kurze Zeiten, in denen die Stromerzeugung die Nachfrage nicht decken kann. In diesem Fall würden sie einen Mechanismus für gezielte Stromabschaltungen in Gang setzen – geplant, angekündigt, zeitlich begrenzt und im Wechsel zwischen verschiedenen Regionen. Das ist ein schon vor Jahren konzipiertes und in Übungen immer wieder durchgespieltes Verfahren, das nichts mit „Blackouts“ zu tun hat.

Kontakt aufnehmen

Ja, ich interessiere mich für die Energie-Angebote und -Dienstleistungen der ZEAG Energie AG und möchte mehr erfahren. Meine Kontaktdaten dürfen zur Erfüllung meiner Anfrage innerhalb der ZEAG verarbeitet werden.

Bitte addieren Sie 2 und 6.

Kundencenter am Energiestandort Heilbronn

Alle Ihre Fragen beantworten wir selbstverständlich gerne auch in unserem Kundencenter. Hier helfen wir Ihnen auch im Falle einer Sperrung weiter.

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