Compliance

Wie unser Unternehmen von außen wahrgenommen wird, hängt ganz entscheidend vom Verhalten jedes Einzelnen ab. Ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln aller Führungskräfte und Mitarbeiter ist daher von zentraler Bedeutung für unseren Unternehmenserfolg und das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner.

Als Unternehmen, das Aufgaben und Dienstleistungen von hohem öffentlichem Interesse erbringt, ist für die ZEAG Energie AG ein offener und transparenter Dialog mit Vertreter*innen staatlicher sowie kommunaler Organe und politischen Vertreter*innen unverzichtbar.

Der Erfolg und der gute Ruf unseres Unternehmens hängen des Weiteren entscheidend davon ab, dass Führungskräfte und Mitarbeiter*innen externe wie interne Regeln beachten und unsere Kund*innen und Geschäftspartner*innen uns vertrauen.

Deshalb ist bereits der Anschein jedweder unangemessenen bzw. unsachlichen Einflussnahme zu vermeiden.

Compliance-Organisation

Der Compliance-Officer der ZEAG Energie AG ist der Ansprechpartner zu Compliance-Themen mit direkter Berichtslinie zum Vorstand und zuständig für die Ausgestaltung des Compliance-Management-Systems und die Überwachung der unternehmenseinheitlichen Umsetzung.

Von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Compliance-Programms ist es, alle Mitarbeiter für die Compliance-Themen zu sensibilisieren, damit sie verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien handeln. Um dies zu gewährleisten, werden bei der ZEAG Energie AG Präsenzschulungen und E-Learning-Programme zu allgemeinen Compliance-Themen und zum richtigen Verhalten durchgeführt.

Der Vorstand erhält regelmäßige Berichte zu aktuellen Compliance-Themen und zur Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems.

Verhaltenscodex

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien bezeichnet man auch als „Compliance“ (dt. „Regeltreue“). Regeltreues Verhalten ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für unseren Unternehmenserfolg.  

Wir haben uns Regularien mit dem Ziel gegeben, das rechtmäßiges Verhalten des Unternehmens in seiner Gesamtheit, seiner Leitungsorgane, seiner Führungskräfte und seiner Mitarbeiter*innen sicherzustellen. Auch gilt es, Schädigungen des Unternehmens sowie Dritter unbedingt zu vermeiden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat das Unternehmen umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die dies ermöglichen und darüber hinaus negative Entwicklungen für das Unternehmen frühzeitig erkennen helfen und entsprechende Gegenmaßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können.  

Diese Regularien sind in den Organisationshandbüchern der ZEAG Energie AG sowie deren Tochterunternehmen definiert. Sie dienen der Vermeidung von Nachteilen für das Unternehmen, u.a. durch geschäftsschädigende Handlungen.  

Umgang mit Zuwendungen

Bei der ZEAG Energie AG ist der Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern und öffentlichen Körperschaften im Organisationshandbuch geregelt.

Weitere Konkretisierungen sind der Umgang mit Geschenken, Einladungen und Bewirtungen und interne Wertgrenzen.

Bei Überschreitung der Wertgrenzen ist eine Genehmigung durch den Bereich Compliance einzuholen. Die Regelungen leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, die Integrität des ZEAG Energie AG und seiner Mitarbeiter im geschäftlichen Verkehr zu wahren.

Geschäftspartner-Prüfung

Die ZEAG Energie AG verfügt über klare Regelungen zur Geschäftspartner-Prüfung, die eine sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Geschäftspartner in Bezug auf Korruptionsrisiken und Verstöße gegen Sozial- und Umweltstandards vorsehen.  

Ziel der Regelungen ist es, finanzielle Schäden und Reputationsrisiken für die ZEAG Energie AG zu vermeiden.

Beschwerdeverfahren zur Meldung von Verstößen

Der gute Ruf unseres Unternehmens hängt entscheidend davon ab, dass alle internen und externen Regeln eingehalten werden. Die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien bezeichnet man auch als Compliance (dt. "Regeltreue"). Sie ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für unseren Unternehmenserfolg.

Der ZEAG-Konzern nutzt das Hinweisgeberverfahren. Dafür hat er eine standardisierte Vorgehensweise bei Vorliegen konkreter Hinweise oder Verdachtsmomente auf Compliance-Verstöße festgelegt, die einen größtmöglichen Schutz für die involvierten Mitarbeiter bietet.

Meldewege

Hinweisgeber können sich entweder an die interne Anlaufstelle oder den Ombudsmann als externe Anlaufstelle wenden. Sowohl die interne als auch die externe Anlaufstelle sichern auf Wunsch absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der ZEAG Energie AG zu.

Interne Anlaufstelle ist der Compliance-Beauftragte der ZEAG Energie AG.

Der Ombudsmann als externe Anlaufstelle fungiert als neutraler Mittelsmann zwischen dem Hinweisgeber und der ZEAG. Die Inanspruchnahme des Ombudsmanns ist für den Hinweisgeber kostenfrei. Dabei werden auch alle Datenschutzvorschriften selbstverständlich eingehalten. Im übrigen unterliegt der Ombudsmann als extern beauftragter Rechtsanwalt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Der Ombudsmann leitet bei ihm eingegangene Hinweise nach einer ersten Plausibilitätsprüfung umgehend an den Compliance-Beauftragten weiter.

Kontakt

Rechtsanwalt Thomas C. Knierim
Knierim & Kollegen Rechtsanwälte
Tel.: +49 6131 906 55 00
E-Mail:
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz

Der Ombudsmann unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Er kann den hinweisgebenden Personen absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der ZEAG Energie AG zusichern.

Thomas Kinzl
Compliance Manager der ZEAG Energie AG
Tel.: +49 7131 610 1030
E-Mail: thomas.kinzl@zeag-energie.de
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn

 

Unbundling Compliance bei der ZEAG Energie AG

Mit den Unbundling- bzw. Entflechtungsvorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergeben sich für die Energieversorgungsunternehmen zahlreiche konkrete Verpflichtungen zur Trennung des Netzbereichs als so genanntes „natürliches Monopol“ von den Marktbereichen Vertrieb, Handel und Erzeugung.

NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH

NHL Netzgesellschaft Heilbronner Land GmbH & Co. KG

Ihr Ansprechpartner für Compliance:

Thomas Kinzl

Thomas Kinzl