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Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war festgelegt, dass alle Abnehmer von Strom einen Aufschlag auf den Strompreis zahlen müssen. Mit dieser sog. EEG-Umlage wurde der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert. Zur Entlastung aller Endverbraucherinnen und -verbraucher werden diese Kosten ab dem 01.07.2022 vom Staat übernommen.
Sinkt der Strompreis?
Ja! Alle unsere Kundinnen und Kunden profitieren vom Wegfall der EEG-Umlage. Ab 1. Juli 2022 sinkt der Arbeitspreis Ihres Stromtarifes um 3,723 Cent / kWh netto. Mit Mehrwertsteuer ergibt sich eine Senkung von 4,43 Cent / kWh auf den Brutto-Arbeitspreis.
Für einen durchschnittlichen 3-Personen-Haushalt ergibt das ein Einsparung von knapp 200 EUR im Jahr.
Was muss ich tun, um die Preissenkung zu erhalten?
Sie müssen nichts tun. Wer möchte, kann seinen Zählerstand zum 30. Juni über das Kundenportal übermitteln, ansonsten wird dieser hochgerechnet. Die Preissenkung passiert automatisch und wird auf Ihrer Jahresabrechnung durch abgegrenzte Abrechnungszeiträume ersichtlich.
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