Mit Wärmestrom clever heizen und Energiekosten senken
Finden Sie den passenden Wärmestromtarif für Ihre Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung und profitieren Sie von günstigen Konditionen für klimafreundliches Heizen.
Wärmestrom einfach erklärt
Wärmestrom ist elektrischer Strom, der speziell für den Betrieb von Heizsystemen wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen genutzt wird. Er dient der Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser und wird häufig über besondere Wärmestromtarife angeboten, die günstiger sein können als herkömmlicher Haushaltsstrom.
Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen für einen Wärmestromtarif erfüllt sein müssen und wie Sie den passenden ZEAG Wärmestromtarif Tarif für Ihre Heizanlage finden.
Was muss ich bei der Auswahl des passenden Wärmestromtarifs beachten?
Eine Wärmepumpe ist ein zentrales Heizsystem, das meist im Keller oder im Außenbereich Ihres Hauses installiert ist. Die Wärmepumpe nutzt Wärme aus der Außenluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser und hebt diese mithilfe eines Kältekreislaufs auf ein höheres Temperaturniveau. Die Wärmepumpe arbeitet dabei sehr effizient – der Stromverbrauch beträgt nur etwa ein Drittel bis ein Viertel des Wärmebedarfs. Es gibt drei Arten von Wärmepumpen:
- Luftwärmepumpe (auch Luft-Wasser-Wärmepumpe genannt)
- Grundwasserwärmepumpe (auch Wasser-Wasser-Wärmepumpe genannt)
- Erdwärmepumpe (auch Solewärmepumpe oder Sole-Wasser-Wärmepumpe genannt)
Eine Nachtspeicherheizung ist ein dezentrales Heizsystem, das sich als Gerätespeicher- oder Fußbodenspeicher-Heizung direkt im Wohnraum befindet. Nachtspeicherheizungen erzeugen elektrisch Wärme, indem sie nachts Strom nutzen, um den Wärmespeicher der Heizung aufzuladen. Die gespeicherte Wärme wird je nach Bedarf über den Tag verteilt schrittweise an die Räume abgegeben. Bei Nachtspeicherheizungen entspricht der Stromverbrauch fast genau dem Wärmebedarf.
Ein Zweitarifzähler unterscheidet zwischen Hochtarif (HT) – für den Stromverbrauch tagsüber – und Niedertarif (NT) – für den Stromverbrauch nachts. Bei einem Zweitarifzähler haben Sie also zwei separate Zählerstände, die Sie bei der Ablesung angeben müssen und die separat auf Ihrer Rechnung aufgelistet sind.
Ein Eintarifzähler hat im Gegensatz zu einem Zweitarifzähler nur ein Zählwerk für den gesamten Stromverbrauch – entweder für Haushaltsstrom oder für Wärmestrom. Hier wird folglich auch nur ein Zählerstand abgelesen und auf der Rechnung aufgeführt.
Die Art der Messung ist abhängig von der Art des Tarifzählers und dem Zählwerk. Bei der gemeinsamen Messung werden Haushalts- und Wärmestrom über einen gemeinsamen Zähler abgerechnet. Dies ist vor allem bei Nachtspeicherheizungen mit Zweitarifzähler üblich. Bei der getrennten Messung wird der Wärmestrom über einen separaten Zähler gemessen, zum Beispiel bei einer Wärmepumpe mit eigenem Stromkreis. Beziehen Sie Ihren Wärmestrom über eine Nachtspeicherheizung, wird bei der getrennten Messung entweder über einen Eintarif- oder Zweitarifzähler ohne Haushaltsstrom abgerechnet.
Wärmestrom ist günstiger als gewöhnlicher Haushaltsstrom, weil die Netzbetreiber für Wärmestrom unter bestimmten Bedingungen oft geringere Netzentgelte bzw. Transportentgelte verlangen. Zudem wird für Wärmestrom häufig eine geringere Konzessionsabgabe als für Haushaltsstrom von den Städten und Gemeinden verlangt, durch deren Gebiet die Stromleitungen führen. Seit 2023 wird Wärmestrom zusätzlich entlastet: Unter bestimmten Voraussetzungen entfallen bei Stromtarifen für separat gemessene Verbrauchseinrichtungen, beispielsweise Wärmepumpen mit einem eigenen Zähler, sowohl die Offshore-Netzumlage als auch die KWKG-Umlage.
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Damit Sie einen Wärmestromtarif bei der ZEAG abschließen können, benötigen Sie entweder eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung. Zusätzlich brauchen Sie zwei Zähler: einen für den Haushaltsstrom und einen eigenen Zähler für den Wärmestrom. Der Stromkreis Ihrer Wärmepumpe muss über diesen eigenen Zähler getrennt gemessen werden können. Der Wärmestromzähler muss vom Netzbetreiber für vergünstigte Netzentgelte zugelassen sein.
Wichtig: Bei gemeinsamer Messung von Haushaltsstrom und Wärmestrom über einen Zweitarifzähler können nur Kund*innen mit Nachtspeicherheizung den Tarif DaheimStrom Natur WärmeKompakt nutzen. Für Wärmepumpen steht in diesem Fall ein Haushaltsstromtarif zur Verfügung.
Sie können bei der ZEAG keinen Wärmestromtarif abschließen, wenn Sie mit einer Wärmepumpe heizen und Haushaltsstrom sowie Wärmestrom über nur einen Zähler abrechnen. Dann können Sie bei der ZEAG lediglich einen Haushaltsstromtarif wählen. Ebenfalls besteht keine Möglichkeit zum Abschluss eines Wärmestromtarifs bei der ZEAG, wenn zwar ein Zweitarifzähler verbaut ist, aber kein passendes Heizsystem (z. B. Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung) vorhanden ist. Auch dann können Sie nur einen Tarif für Ihren Haushaltsstrom bei der ZEAG abschließen.
Wie kann ich meine Tarifzählerart bestimmen?
Welcher Wärmestromtarif für Sie geeignet ist, hängt davon ab, ob Ihr Haushalt mit einem Eintarif- oder Zweitarifzähler ausgestattet ist. Hier erfahren Sie, worin sich die beiden Zählertypen unterscheiden und welche Varianten für Wärmestrom infrage kommen.