Wichtige Änderungen beim Umzug oder Anbieterwechsel für Stromkund*innen


Ab 6. Juni 2025 gilt der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.
Das beinhaltet eine veränderte Kommunikation maßgeblich zwischen Energielieferanten und Netzbetreibern. Die Umstellung hat auch Auswirkungen für Stromkund*innen: Sie können ihre Stromverträge ab diesem Zeitpunkt nicht mehr rückwirkend an- oder abmelden, was eine Kostenfalle birgt.

Technische Anpassungen für schnellere Prozesse

Bisher konnten Stromkund*innen einen Vertrag bis zu sechs Wochen weiternutzen, wenn sie umgezogen waren oder den Stromanbieter gewechselt hatten. Ab 6. Juni 2025 sind solche An- oder Abmeldungen nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.

Hintergrund für die Neuerungen sind entsprechende Vorgaben der Bundesnetzagentur im Zuge des Rollouts intelligenter Messsysteme. Die neuen Regelungen beziehen sich insbesondere auf die technischen Abläufe im Hintergrund bei der Kommunikation verschiedener Marktakteure wie Netzbetreiber und Stromanbietern. Während der Umstellungsphase kann es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Vertragsbedingungen bleiben unverändert

Die angepassten Prozesse haben keine Auswirkung auf Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Die Bearbeitung des Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden setzt eine fristgemäße Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit voraus. Der Name „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ bedeutet also nicht, dass Kund*innen jederzeit innerhalb von 24 Stunden ihren Stromversorger wechseln können.

Tipps für Umzug ohne Stress / Vorsicht vor Zusatzkosten

Stromkund*innen sollten ihren Energielieferanten rechtzeitig vor einem Umzug informieren. Passiert dies erst nach dem Umzug, fallen nicht nur Kosten für den Strom in Ihrem neuen Zuhause an. Auch in Ihrem alten Zuhause zahlen Sie weiterhin einen anteiligen Grundpreis sowie den dort anfallenden Verbrauch, bis Sie Ihren Stromlieferanten über Ihren Umzug informieren. Das birgt demnach eine Kostenfalle für Haushalte.

Mindestens 14 Tage vor einem Umzug benötigt die ZEAG alle Informationen von ihren Kund*innen – sowohl für ihr altes als auch für ihr neues Zuhause. Nur so kann die ZEAG sie pünktlich zum Einzug auf Basis ihres bestehenden Vertrags weiterhin mit Energie beliefern und gleichzeitig die Belieferung im alten Zuhause zum Tag der Schlüsselübergabe beenden.

Marktlokationsidentifikationsnummer statt Zählernummer

Bisher war die Zählernummer ein wichtiges Identifikationsmerkmal für Stromanmeldungen. Ab Juni ist die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) unverzichtbar, um einen Umzug oder Lieferantenwechsel durchzuführen.

Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer ZEAG-Stromrechnung unter „Informationen zu Ihrem Vertragsverhältnis“. Die elfstellige Nummer dient dazu, die verschiedenen Standorte eindeutig zuzuordnen und die Begriffe Zählpunkt, Lieferstelle und Messstelle zu vereinheitlichen. Dadurch wird die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kund*innen vereinfacht.

Der Vorteil für Kund*innen besteht zukünftig darin, dass ein schnellerer Wechsel des Anbieters möglich ist.

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie auf unseren Support-Seiten.