Heimvorteil für die Windkraft.

Echter grüner Strom aus der Region, aktiver Umweltschutz und der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt - gemeinsam können wir in unserer Region Großartiges schaffen.

Windpark Ilshofen-Ruppertshofen

Hersteller / Typ: Enercon E-101 / E-138, Fuhrländer MD77

Nennleistung je Anlage: 3.050 kW

Anzahl Anlagen: 4

Parkleistung gesamt: 11,8 MW

CO2-Einsparung: ca. 6.000 Tonnen / Jahr

Versorgungskapazität Haushalte*: ca. 4.000 / Jahr

Inbetriebnahme: 2014 / 2015 / 2022

*gerechnet mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh / Haushalt

Windpark Boxberg-Angeltürn

Hersteller / Typ: Enercon E-115

Nennleistung je Anlage: 3.000 kW

Anzahl Anlagen: 4

Parkleistung gesamt: 12 MW

CO2-Einsparung: ca. 12.000 Tonnen / Jahr

Versorgungskapazität Haushalte*: ca. 8.000 / Jahr

Inbetriebnahme: 2016 / 2017

*gerechnet mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh / Haushalt

Windpark Braunsbach

Hersteller / Typ: Enercon E-101 / E-115

Nennleistung je Anlage: 3.050 kW / 3.000 kW

Anzahl Anlagen: 1 / 4

Parkleistung gesamt: 15,05 MW

CO2-Einsparung: ca. 15.000 Tonnen / Jahr

Versorgungskapazität Haushalte*: ca. 10.000 / Jahr

Inbetriebnahme: 2016

*gerechnet mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh / Haushalt

Windpark Bobstadt

Hersteller / Typ: Enercon E-115

Nennleistung je Anlage: 3.000 kW

Anzahl Anlagen: 4

Parkleistung gesamt: 12 MW

CO2-Einsparung: ca. 12.000 Tonnen / Jahr

Versorgungskapazität Haushalte*: ca. 8.000 / Jahr

Inbetriebnahme: 2018

*gerechnet mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh / Haushalt

Windpark Harthäuser Wald

Hersteller / Typ: Enercon E-115

Nennleistung je Anlage: 3.000 kW

Anzahl Anlagen: 18

Parkleistung gesamt: 54 MW

CO2-Einsparung: ca. 140.000 Tonnen/ Jahr

Versorgungskapazität Haushalte*: ca. 36.000 / Jahr

Inbetriebnahme: 2015 / 2017 (Erweiterung um 4 Anlagen)

*gerechnet mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh / Haushalt

Windpark Oberschüpf

Hersteller / Typ: Enercon E-101

Nennleistung je Anlage: 3.050 kW

Anzahl Anlagen: 1

Parkleistung gesamt: 3,05 MW

CO2-Einsparung: ca. 3.000 Tonnen / Jahr

Versorgungskapazität Haushalte*: ca. 2.000 / Jahr

Inbetriebnahme: 2017

*gerechnet mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh / Haushalt

Windpark Königheim-Scherenberg

Hersteller / Typ: Enercon E-115

Nennleistung je Anlage: 3.000 kW

Anzahl Anlagen: 2

Parkleistung gesamt: 6 MW

CO2-Einsparung: ca. 6.000 Tonnen / Jahr

Versorgungskapazität Haushalte*: ca. 4.000 / Jahr

Inbetriebnahme: 2017

*gerechnet mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh / Haushalt

Windpark Krautheim-Eckigbreit

Hersteller / Typ: Enercon E-138

Nennleistung je Anlage: 4.200 kW

Anzahl Anlagen: 3

Parkleistung gesamt: 12,6 MW

Versorgungskapazität Haushalte*: ca. 9.000 / Jahr

CO2-Einsparung:ca. 32.000 Tonnen / Jahr

Baustart: Mai 2021

Inbetriebnahme: 2022

*gerechnet mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh / Haushalt

Vier gute Gründe für die Windkraft

Häufig gestellte Fragen

Ziemlich spannende Fragen, die Sie uns
zum Thema Windkraft stellen!
Wir finden, das könnte alle interessieren.

Lassen sich Windenergieanlagen vollständig recyceln?

Der Abbau von Windenergieanlagen und das recyceln ihrer Bestandteile stellt kein Problem dar. 80 bis 90 Prozent der Komponenten einer modernen Anlage, bezogen auf die Gesamtmasse, bestehen aus Stahl und Beton. Damit können die Windräder fast vollständig verwertet werden. Die Betonteile des Fundaments finden beispielsweise als Recyclingbeton im Straßenbau Verwendung. Die Stahlteile gehen als Sekundärstoff zurück ins Stahlwerk. Bestandteile ohne Zweitmarkt werden recycelt.

Warum stehen Windenergieanlagen manchmal still?

Windenergieanlagen werden ausschließlich an Standorten errichtet, die in den Bauleitplänen der Kommunen als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen wurden und einer ausführlichen Prüfung standgehalten haben. Stehen die Windräder einmal still, muss das nicht daran liegen, dass zu wenig Wind weht.

Im Gegenteil. Manchmal werden Windenergieanlagen bei starkem Wind abgeschaltet, da der Netzausbau nicht weit genug vorangeschritten ist oder konventionelle Kraftwerke nicht flexibel heruntergeregelt werden können. Einer effizienteren Nutzung von Windenergie wird der Weg geebnet: durch den Ausbau eines leistungsfähigen Stromnetzes, verbrauchsnahe Abnehmer wie Elektroautos und Schnittstellen zur Erzeugung von Windgas (Power-to-Gas) und Wärmebereitstellung (Power-to-Heat).

Daneben sind auch Wartungsarbeiten und Reparaturen Anlass für eine zeitweise Abschaltung. Ebenso kann der Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu Brut- und Ausflugszeiten Grund für den Stillstand der Rotorblätter sein. Und auch der Schutz von Anwohnern: Fällt bei tiefstehender Sonne länger als 30 Minuten am Tag Schatten auf anliegende Wohngebäude, werden die Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet.

Sind Windenergieanlagen im Wald eine Gefahr für das Ökosystem?

Diese Frage wird vor allem im Zusammenhang mit dem neuen Windpark »Harthäuser Wald« gestellt. Aufgrund der Anzahl der möglichen Anlagen wurde eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Sie beinhaltet neben der arten- und naturschutzrechtlichen Prüfung, die Prüfung der Eingriffe im Wald insgesamt und die Art der landschaftlichen Einbindung. Das heißt: Die Eingriffe in das Ökosystem wurden gewissenhaft geprüft, um sicherzustellen, dass jede Gefahr ausgeschlossen werden kann.

Behörden, Gutachter und Auftraggeber arbeiten in der Planung eng zusammen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – und zwar nicht für den Antragsteller, sondern vorrangig für Mensch und Natur. Die Erfahrungen in Waldgebieten mit Windenergieanlagen haben gezeigt, dass dort die Ökosysteme nicht nachhaltig gestört wurden.

Warum werden so viele Windenergieanlagen im Wald geplant? Ist das überhaupt wirtschaftlich?

Es müssen zahlreiche Kriterien erfasst und erfüllt werden, bevor eine Windenergieanlage gebaut werden darf. Dabei handelt es sich um über 20 Kriterien – wie zum Beispiel erforderliche Mindestabstände, Windhäufigkeit, Flächengröße, Schutz des Menschen etc.

Wenn man diese Kriterien zugrunde legt, erweisen sich diverse Nutzwälder als ideale Standorte – da hier Flächen zur Verfügung stehen, die groß genug sind, ausreichend Wind bieten und weit genug weg sind von jedem Wohngebiet.

Inwieweit sich ein Gebiet besonders gut eignet, zeigt ebenso der Windatlas. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat 2011 den Windatlas für Baden-Württemberg veröffentlicht und diesen im Mai 2019 aktualisiert. Damit wurde eine Basis geschafften die Windenergienutzung zu verbessern – und um so den regionalen und kommunalen Planern eine Planungshilfe bei der Ausweisung besonders geeigneter Gebiete an die Hand zu geben. Mit dieser Windkartierung, die durch den TÜV SÜD vorgenommen wurde, verfügt Baden-Württemberg über die genaueste Windpotenzialanalyse Deutschlands. Somit kann die Frage der Wirtschaftlichkeit in der Planungsphase eindeutig beantwortet werden.

Wie viel Fläche wird für eine Windenergieanlage im Wald benötigt?

Beim Aufbau einer Windenergieanlage wird eine Fläche von etwa 0,25 ha beansprucht. An Waldstandorten wird die darüber hinaus benötigte Fläche an anderer Stelle wieder aufgeforstet. Letztlich ist eine Windenergieanlage mit einer benötigten Fläche von 0,25 ha ein absoluter Minimalist und dabei allen anderen Stromproduzenten überlegen.

Auch die Höhe einer Windenergieanlage relativiert sich in der Wirklichkeit schnell. Sobald man nur wenige 100 Meter von den Anlagen entfernt steht, sieht man, wie sich die Anlage in den Wald einfügt. Auch wo ein Windpark im Wald mit mehreren Anlagen entsteht, präsentiert sich der Wald als ein zusammenhängendes Waldgebiet.

Wie laut sind die Windenergieanlagen?

Die Windenergieanlagen wurden in den letzten Jahren deutlich verbessert. So sind die modernen Anlagen besser schallgedämmt und besitzen schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Bereits in wenigen Hundert Metern Entfernung ist der Klang des Rotors kaum noch wahrzunehmen. Und selbst bei Starkwind, wenn das Rotorengeräusch am lautesten ist, überlagern die Umgebungsgeräusche wie das Waldrauschen die Geräuschentwicklung.

Besucher von Windparks sind im Übrigen oftmals überrascht wie leise die Anlagen sind. Was sich auch wissenschaftlich begründen lässt: Befindet man sich beispielsweise 200 Meter neben einer modernen Windenergieanlage,  beträgt die Schallbelastung gerade einmal rund 45 dB(A). Zum Vergleich: In einem fahrenden Auto ist man hingegen bei 100 km/h etwa 100 dB(A) ausgesetzt.

Im Übrigen zeigen Erfahrungen in vorhandenen Waldgebieten mit Windenergieanlagen, wie sich die Tiere schnell an die Anlagen gewöhnen. Im Windpark Simmersfeld konnte beispielsweise festgestellt werden, dass sich das dortige Rotwild, das sehr empfindlich ist, schnell an die Windenergieanlagen gewöhnt hat.

Gefährden die Windenergieanlagen die heimischen Tierarten?

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie werden die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf heimische Tierarten umfassend untersucht. Wenn an einzelnen Standorten größere Auswirkungen auf die Tierwelt festgestellt werden, wird ein entsprechender Maßnahmenplan entwickelt, der einen schonenden Umgang sicherstellt: Beispielsweise wird eine Anlage zu bestimmten Zeiten abgeschaltet, weil hier ausgewiesene Flugzeiten von Fledermäusen sind. Oder Molche und Frösche werden in der Bauphase umgesiedelt.

Im Übrigen zeigen Erfahrungen im Windpark Simmersfeld, dass sich zum Beispiel das dortige Rotwild, das sehr empfindlich ist, schnell an die Windenergieanlagen gewöhnt hat.

Inwieweit sind die Gutachten zu einem Windprojekt auch tatsächlich neutral?

Der Auftraggeber für ein Gutachten ist – wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – immer derjenige, der ein Bauvorhaben plant. Und dennoch kann von einem sogenannten Gefälligkeitsgutachten keine Rede sein. Schließlich arbeitet der Gutachter mit verschiedenen Behörden zusammen, die eine neutrale Kontrolle sicherstellen: Die Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde muss alles, was im Gutachten dargestellt wird, bewerten.

Das heißt: Würde der Gutachter nicht neutral und fachlich korrekt arbeiten, würden die Behörden dies bemängeln. Die enge Zusammenarbeit zwischen Gutachter und Behörden gewährleistet, dass nach dem richtigen Kenntnis- und Sachstand bewertet wird. Zudem empfehlen die Gutachter lediglich einen Gestaltungsweg, legen aber nicht das Ergebnis fest.

Im anschließenden Genehmigungsprozess sind mehrere Behörden eingebunden. Dadurch ist gewährleistet, dass das Projekt nach den verschiedenen fachlichen Ansprüchen der Behörden durchgeführt wird.

Wer ist der Betreiber der Windenergieanlagen? Kann ich mich als Bürger daran beteiligen?

Die ZEAG Erneuerbare Energien GmbH entwickelt zur Realisierung der verschiedenen Erneuerbare-Energie-Projekte gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen ein lokales Betreiberkonzept: An der Betreibergesellschaft sind die Gemeinde, die BürgerEnergiegenossenschaft und die ZEAG Energie AG beteiligt. Innerhalb der Betreibergesellschaft sind alle Partner gleichberechtigt. Und: Die Betreibergesellschaft hat ihren Sitz in der jeweiligen Gemeinde. Dieses Betreibermodell sorgt dafür, dass die Wertschöpfung auch tatsächlich in der Region bleibt. Harald Endreß, Geschäftsführer der ZEAG Erneuerbare Energien GmbH, erklärt diesen Aspekt wie folgt: »Durch unser Modell erreichen wir, dass die Gewinne, Steuern und Abgaben aus der regenerativen Energieerzeugung zum größten Teil in der Kommune verbleiben - im Gegensatz zu den heute verbreiteten Modellen, bei denen lediglich die Grundstückspacht in der Kommune bleibt und der komplette Gewinn abfließt.«

Als regional verwurzeltes Energieunternehmen ist es uns ein besonderes Anliegen, dass die Menschen sich vor Ort an der Energiewende beteiligen und davon auch direkt profitieren können. Gemeinsam mit den Kommunen aus der Region entwickeln wir zur Realisierung der diversen Projekte ein sehr bürgernahes Beteiligungsmodell. Hier können sich Bürger, Vereine oder auch das örtliche Gewerbe an der BürgerEnergiegenossenschaft beteiligen – und von ihren Anteilen nachhaltig profitieren. Dies ist bereits ab einer Kapitalbeteiligung von 300,- Euro möglich.

Die unternehmerische Verantwortung für den Betrieb der Anlagen liegt bei der ZEAG Energie AG. Darüber hinaus übernimmt die ZEAG Energie AG die Vor- und Gesamtfinanzierung – und damit das Risiko. Die Beteiligung kann sowohl vor, als auch nach Fertigstellung der Anlagen erfolgen und kann auch jederzeit erhöht oder reduziert werden.

Dieses Modell ist einzigartig. Es gibt keine Haken wie in anderen Modellen. Es ist ein transparentes Angebot mit dem die ZEAG Energie AG als regionales Unternehmen, die Bürger und Gemeinde an den zu erwartenden Gewinnen beteiligt.

Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) des Bundes schreibt für bestimmte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Dadurch soll sichergestellt werden, dass mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt frühzeitig in die Planung einfließen und bei der Planungsentscheidung berücksichtigt werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist damit ein Instrument der Umweltvorsorge.

Der Umweltverträglichkeitsbericht ermittelt, beschreibt und bewertet den Ist-Zustand des zu schützenden Gutes sowie alle Auswirkungen auf dieses während der Bau-, Betriebs- und Nachbetriebsphase. Im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts werden die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf Flora und Fauna umfassend untersucht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Windenergieanlagen ausschließlich an jenen Standorten entstehen, die eine ausgewiesene arten- und naturschutzrechtliche Verträglichkeit haben.

Konkret bedeutet dies beispielsweise bei einem Wald: Welche Biotope gibt es? Was für einen Wald haben wir? Welche Tiere leben dort? Etc. Und auf Basis dieser Analyse werden diverse Maßnahmen entwickelt, um den schonenden Umgang mit der Umwelt sicherzustellen.

Bevor die Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde anhand des Umweltverträglichkeitsberichts überprüft, ob und in welchem Umfang das Projekt genehmigungsfähig ist, wird die Studie durch das Landratsamt öffentlich ausgelegt und den Bürgern transparent gemacht. Diese können ihre Bedenken äußern. Das Landratsamt entscheidet anschließend, inwieweit diese Bedenken berücksichtigt werden. Am Ende des Verfahrens steht dann eine Genehmigung, eine Ablehnung oder eine Teilgenehmigung.

Sie haben Fragen zu unseren Windkraft-Projekten?

Anja Leipold

Anja Leipold